Barrierefreie Website (BFSG)
Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.
Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — etwa Onlineshops, Buchungen oder Konten. Kleinstunternehmen können in Teilen ausgenommen sein. Im Zweifel lohnt eine Prüfung Ihres konkreten Falls.
Barrierefreiheit orientiert sich an den WCAG: ausreichende Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, sinnvolle Alt-Texte, klare Struktur und Formulare mit Labels. Vieles davon verbessert zugleich SEO und Nutzerfreundlichkeit für alle.
Barrierefreiheit ist kein Alles-oder-nichts. Wir prüfen Ihre Seite, priorisieren die wichtigsten Punkte und setzen sie schrittweise um — bei neuen Websites bauen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit ein.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Antwort gibt es garantiert.
Erstes Gespräch kostenlos und unverbindlich. Kein Auftrag, kein Risiko.