Webdesign-Ratgeber

Barrierefreie Website (BFSG)

Seit Mitte 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie es umsetzen.

1 Min Lesezeit Website · SEO · GEO Von ADVEMA
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Wen das BFSG betrifft

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — etwa Onlineshops, Buchungen oder Konten. Kleinstunternehmen können in Teilen ausgenommen sein. Im Zweifel lohnt eine Prüfung Ihres konkreten Falls.

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Was barrierefrei konkret heißt

Barrierefreiheit orientiert sich an den WCAG: ausreichende Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, sinnvolle Alt-Texte, klare Struktur und Formulare mit Labels. Vieles davon verbessert zugleich SEO und Nutzerfreundlichkeit für alle.

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Pragmatisch umsetzen

Barrierefreiheit ist kein Alles-oder-nichts. Wir prüfen Ihre Seite, priorisieren die wichtigsten Punkte und setzen sie schrittweise um — bei neuen Websites bauen wir Barrierefreiheit von Anfang an mit ein.

FAQ

Häufige Fragen.

Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Reine Info-Seiten kleiner Betriebe sind oft weniger betroffen als Shops oder Buchungssysteme. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und nennen die nötigen Schritte. (Keine Rechtsberatung.)
Verbessert Barrierefreiheit auch das Ranking?
Ja, indirekt: Viele Maßnahmen (Struktur, Alt-Texte, Tempo, Bedienbarkeit) sind zugleich gute SEO und verbessern das Nutzererlebnis.
Können bestehende Seiten nachgerüstet werden?
Oft ja. Wir analysieren die Schwachstellen und beheben sie gezielt — bei sehr veralteten Seiten kann ein Relaunch sinnvoller sein.
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