Webdesign-Ratgeber

Impressum: warum § 5 TMG nicht mehr stimmt

Auf sehr vielen Websites steht bis heute „Angaben gemäß § 5 TMG". Dieses Gesetz gibt es seit Mai 2024 nicht mehr, es wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt. Was jetzt ins Impressum gehört und warum die falsche Fundstelle mehr als ein Schönheitsfehler ist.

2 Min Lesezeit Website · SEO · GEO Von ADVEMA
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Was sich geändert hat

Das Telemediengesetz wurde im Mai 2024 aufgeteilt und weitgehend durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst, kurz DDG. Die Impressumspflicht selbst ist inhaltlich fast unverändert geblieben, nur die Fundstelle ist eine andere. Statt „Angaben gemäß § 5 TMG" heißt es jetzt „Angaben gemäß § 5 DDG". Wer noch auf das TMG verweist, zitiert ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

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Was ins Impressum gehört

Pflicht sind der vollständige Name beziehungsweise die Firma mit Rechtsform, die ladungsfähige Anschrift, also ein echter Ort und kein Postfach, sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme. Dazu kommen je nach Fall die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Handelsregister mit Nummer, die Vertretungsberechtigten und bei erlaubnispflichtigen Berufen die zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer. Wer redaktionelle Inhalte veröffentlicht, etwa einen Blog oder Ratgeber, braucht zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV.

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Häufige Fehler, die teuer werden können

Am häufigsten fehlt schlicht die vollständige Anschrift, weil jemand seine Privatadresse nicht nennen möchte. Das ist verständlich, aber nicht zulässig. Ebenso oft fehlt bei Kleinunternehmern der Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, oder es fehlt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, obwohl eine existiert. Ein weiterer Klassiker: Das Impressum ist zwar vorhanden, aber erst nach mehreren Klicks erreichbar. Es muss von jeder Seite aus in maximal zwei Schritten zu finden sein.

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Der Nebeneffekt für Ihre Sichtbarkeit

Ein vollständiges, aktuelles Impressum ist auch ein Vertrauenssignal. Google bewertet, ob hinter einer Website ein greifbares Unternehmen steht, und KI-Systeme ziehen Firmierung, Anschrift und Kontaktdaten aus genau dieser Seite, wenn sie ein Unternehmen beschreiben sollen. Wer hier lückenhaft bleibt, wird in KI-Antworten seltener korrekt genannt. Aus demselben Grund sollte das Impressum crawlbar sein, auch wenn es nicht in den Suchergebnissen auftauchen soll.

FAQ

Häufige Fragen.

Muss ich mein Impressum jetzt ändern?
Wenn dort noch „§ 5 TMG" steht: ja. Die Angabe verweist auf ein Gesetz, das seit Mai 2024 nicht mehr existiert. Die Änderung ist klein, die Fundstelle sollte aber stimmen.
Brauche ich eine Telefonnummer im Impressum?
Nicht zwingend. Verlangt wird eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme. Nach der Rechtsprechung des EuGH genügen E-Mail-Adresse und ein funktionierendes Kontaktformular, wenn darüber zeitnah geantwortet wird.
Gilt die Impressumspflicht auch für eine reine Visitenkarten-Website?
Ja, sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird. Auf den Umfang der Website kommt es nicht an, auch ein One-Pager braucht ein vollständiges Impressum.
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