Was tatsächlich gekennzeichnet werden muss
Kennzeichnungspflichtig sind fotorealistische KI-Bilder, KI-Videos und KI-Stimmen, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse zeigen und echt wirken. Der Gesetzestext nennt das Deepfake, meint damit aber deutlich mehr als Politikervideos: Ein täuschend echtes Produktfoto, das nie fotografiert wurde, fällt genauso darunter. Nicht betroffen sind Cartoons, Icons, abstrakte Grafiken und alles offensichtlich Unwirkliche. Bei Texten gilt die Pflicht nur für Beiträge, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, also eher Nachrichten als Marketing. Ihre Leistungs- und Ratgebertexte fallen nicht darunter, solange ein Mensch sie redaktionell verantwortet.